Übergangsregelung / Musterbrief an Krankenkassen

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Sabine73
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Beitrag von Sabine73 »

Hallo Andreas,

wir beteiligen uns auch mit dem Protestbrief an den Bundesverband an der Aktion und wollen parallel wie chris v. bernie einen Antrag bei der Krankenkasse auf Verschiebung unserer 4.ICSI (bisher leider nie eine Einnistung) in das erste Quartal 2004 stellen. Dabei bin ich mir nicht sicher, welche Krankenkasse eigentlich die Kosten der ICSI trägt. :oops: :oops: :oops: Wir sind beide freiwillig bei einer gesetzlichen KK versichert, ich bei der Barmer und mein Mann bei der KKH. Die Diagnose ist übrigens OAT bei meinem Mann und bei mir kommt noch eine Ovarialinsuffizienz dazu. Bisher konnte alles auf Chipkarte abgerechnet werden.

Vielleicht kannst Du mir sagen, wer der richtige Adressat für den Antrag ist? :help:

An dieser Stelle auch von mir als meist stille Leserin mal ein großes DANKESCHÖN für Dein unermüdliches Engagement im Forum!! :lol: :lol: :lol:

Herzliche Grüße
Sabine

P.S. Noch eine Frage zum Schluss: Gebt Ihr beim Protestbrief eure Mitgliedsnummer und Krankenkasse an?
Andreas
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Beitrag von Andreas »

Hi Sabine,

die Kostenaufteiung bei 2 GKV-Ehegatten findest Du in Abschnitt I dieses Artikels:
http://www.klein-putz.de/information/article.php?sid=7

-> wichtig ist der Antrag bei Deiner GKV. Die GKV des Mannes zahlt nur Peanuts. Zur Sicherheit sollte Dein Mann dort auch einen Antrag stellen.

"An dieser Stelle auch von mir als meist stille Leserin mal ein großes DANKESCHÖN für Dein unermüdliches Engagement im Forum!! :lol: :lol: :lol: "
-> dankeschön. :-)

"P.S. Noch eine Frage zum Schluss: Gebt Ihr beim Protestbrief eure Mitgliedsnummer und Krankenkasse an?"
-> ich habe weder Kasse noch Mitgliedsnummer angegeben. Mit der Nummer kann der Verband eh nichts anfangen. Die Kasse zu nennen, schadet aber nicht.

Viele Grüße. Andreas
Zuletzt geändert von Andreas am 06 Nov 2003 19:01, insgesamt 2-mal geändert.
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Sabine73
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Beitrag von Sabine73 »

Hi Andreas!

Danke für Deine schnelle Antwort, Du hast uns sehr geholfen. :lol:

Viele Grüße
Sabine
Andreas
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Beitrag von Andreas »

Gern geschehen. :-) Andreas
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Birgit
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Beitrag von Birgit »

Hallo!

Habe heute meine Briefe zur Übergangsregelung weggeschickt!

Schauen wir mal, was es bringt!

Danke jedenfalls für das Muster!

Birgit
<a href="http://lilypie.com"><img src="http://b3.lilypie.com/Y2FCp2.png" alt="Lilypie 3rd Birthday Ticker" border="0" width="400" height="80" /></a>Nach 2. ICSI: Moritz & Jakob geb. 13.8.2004!!!
JBB
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Beitrag von JBB »

Auf irgendeines meiner uralt - Schreiben habe ich gestern vom B.ministerium für Gesundheit eine Antwort erhalten. Es ist verfasst von RA Andreas Deffner.

Es ist das übliche bla bla, aber ein Satz macht mir Sorgen:
Die Kosten für Arzneimittel bei der Stimulationsbehandlung betragen ca. 30% der Gesamtkosten der künstlichen Befruchtung
Andreas, du hattest mal geschrieben, der EMB Satz für eine ICSi würde ungefähr 1.000 Euro betragen. Meine Medis haben damals ca. 2000 Euro gekostet.

Demnach müssten die Gesamtkosten bei knapp 7.000 Euro liegen!

Es soll wohl also doch nach GOÄ abgerechnet werden dürfen? *schrecklassnach*
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Andreas
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Beitrag von Andreas »

Hi Bea,

"Die Kosten für Arzneimittel bei der Stimulationsbehandlung betragen ca. 30% der Gesamtkosten der künstlichen Befruchtung."

-> der Satz sagt für den Einzelfall nichts aus. Die Kassen erfassen die Kiwu-Kosten nach zwei Kategorien:
1) Behandlung
2) Medikamente

Herr Deffner will lediglich sagen, dass die Kosten für Medikamente bei allen Kassen zusammen ca. 30 % der Gesamtausgaben für Kiwu ausmachen.

Im konkreten Einzelfall einer ICSI bei einer bestimmten Frau sieht das ganz anders aus. Da wird der Medisanteil höher liegen.

Fazit: mir ist nicht bekannt, dass die EBM-Werte erhöht werden sollen.

"Demnach müssten die Gesamtkosten bei knapp 7.000 Euro liegen!"
-> diesen Schluss darf man nicht ziehen.

"Es soll wohl also doch nach GOÄ abgerechnet werden dürfen?"
-> Nein, nach EBM. Das steht sogar explizit im neuen Gesetz. § 27 Abs. 3 SGB V beginnt wörtlich mit folgenden Worten: "Anspruch auf Sachleistungen nach Absatz 1 ..."

Herzliche Grüße. Andreas[/b]
JBB
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Beitrag von JBB »

puuuuh, da bin ich aber erleichtert.....! :D

Lieber Andreas, danke für die schnelle Antwort!
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Andreas
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Beitrag von Andreas »

Hi Bea,

aber bitte. :-)

Herzliche Grüße. Andreas
katrin1002
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Beitrag von katrin1002 »

Lieber Andreas,

macht es auch Sinn wegen der Restversuche an die KK zu schreiben, wenn bei der 1. IVF eine SS eintrat (ET: 17.11.03).
Anders formuliert: Habe ich denn auch noch 3 Restversuche, wenn der 1. erfolgreich war? :o

Liebe Grüße,
Katrin
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