Hallo,
ich habe etwas gefunden. Es ist nicht alles ganz aktuell und teilweise aus Ö, aber vielleicht hilft das als Referenz:
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http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XX/A/t ... 00776_.doc
776/AE XX.GP
ANTRAG
der Abg. Dr. Brigitte Povysil Mag. Haupt, Abg. Haller, Dr. Pumberger, Abg. Apfelbeck betreffend Kostenübernahme für In - Vitro - Fertilisation (IVF)
Die WHO (World Health Organization/ Weltgesundheitsbehörde) definiert Unfruchtbarkeit als KRANKHEIT. Für UNO(Vereinten Nationen) und die WHO ist der Kinderwunsch ein GRUNDRECHT.
In Österreich ist in den letzten Jahren nachweislich ein starker Geburtenrückgang zu verzeichnen. Österreich bildet innerhalb der EU - und EFTA Staaten gemeinsam mit Island und Schweden das Schlußlicht.
Der seelische und gesellschaftliche Druck auf Paare mit unerfülltem Kinderwunsch
ist enorm. In Österreich gibt es ca. 30.000 Paare welche nur mittels IVF Kinder bekommen können.
Die Erfolgsquote der Methode liegt bei ca. 30 %. Die damit verbundenen selbst zu
tragenden Kosten liegen durchschnittlich bei 35.000,-- öS. Dies stellt eine
außerordentliche finanzielle Belastung dieser Paare dar.
Bisher war eine Kostenübernahme nur an der Universitätsklinik Innsbruck sowie vom Land Tirol für seine Beamten möglich. Für Österreich wäre eine Anlehnung an das „Deutsche Modell" möglich; hier werden die Kosten für vier Versuche von der Öffentlichkeit übernommen. Kommt es zu keiner Schwangerschaft werden auch keine weiteren Kosten refundiert.
Die Durchführung dieser Methode an spezialisierten Instituten unter Qualitätskontrolle ist ein unentbehrliches Instrument um Mißbrauch und mögliche
Geschäftemacherei hintanzuhalten.
Die moderne Medizin erschließt jetzt, Gott sei Dank, neue Möglichkeiten, um früher
unausweichliches Leid zu mindern.
Ökonomie ist im Gesundheitssystem zwar angebracht, sie darf aber in unserem
Staat nicht an vorderster Stelle stehen. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den nachfolgenden
ANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, die
gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Kosten für die In - Vitro -
Fertilisation (maximal vier Versuche) abgedeckt werden, um unzumutbare
Belastungen für die betroffenen Patientinnen zu vermeiden.“
Es wird beantragt, diesen Entschließungsantrag dem Sozialausschuß zuzuweisen.
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www.9monate.de
Daten zur assistierten Reproduktion
1968 Die Weltgesundheitsorganisation WHO beginnt mit ersten Reproduktionstests. Sie definiert Unfruchtbarkeit als Krankheit.
25. Juli 1978 Das erste Retortenbaby, Louise Brown, erblickt das Licht der Welt.
2. Januar 1985 Kim Cotton bringt als erste Leihmutter ein Kind zur Welt, das sie auf Bestellung und Bezahlung hin geboren hat.
24. Januar 1985 Unter dem Namen "Die Störche" wird in Straßburg die erste Leihmutter-Vereinigung gegründet.
2. April 1987 Im US-Bundesstaat New Jersey wird das erste Urteil über Leihmutterschaft gefällt. Reuige Leihmütter haben kein Anrecht auf das ausgetragene Kind. Das Baby gehört den Eltern, die die Schwangerschaft in Auftrag gegeben haben.
8. Februar 1989 In Australien finden erste Embryotests statt. Ein Komitee erteilt dem Monash Medical Center die Genehmigung für die Untersuchung von In-vitro-befruchteten Embryos.
27. Oktober 1993 Forscher Jerry Hall und Robert Stillman von der George-Washington-Universität klonen erstmals Embryozellen.
12. August 1996 Die Spermabank von Kalifornien bietet erstmals im Internet Samen an.
11. Juni 1998 Ärzten des Huntington Reproductive Center in Los Angeles gelingt es, die Eizelle einer älteren unfruchtbaren Frau mit derjenigen einer jüngeren Spenderin zu verschmelzen, dann zu befruchten und zu implantieren. Die erste Drei-Eltern-Ehe ist da.
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Es scheint so, daß wir wieder aus moralistischen Gründen zum Jahr 1968 zurückkehren sollten ?
Ich hoffe, ich habe Euch geholfen... ich werde weiter suchen
Liebe Grüsse
Lavanda