Übergangsregelung / Musterbrief an Krankenkassen

Unsere Hauptkategorie. Hier wird über alles rund um den Kinderwunsch diskutiert. :-)
BieneausKiwu-Forum
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Beitrag von BieneausKiwu-Forum »

Hallo ,
gehört die Hamburg Münchener EK auch zur VDAK ? Und macht es sinn die Hamburg Münchener EK auch noch mal anzuschreiben ? Schicke ich den brief nur an meine KK oder auch an die meines Mannes ? ( wir sind ICSI Kanidaten )
Vielen dank für deine Mühen
Liebe Grüße
Biene
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Bigi
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Beitrag von Bigi »

Liebe Bine,
ich kann Dir nur schnell die Info geben,dass es sich bei Deiner auch um eine VDAK-Kasse handelt....
Liebe Grüsse,
Bigi
+ mehr...: www.ebel-project.de


z.Zt. im Projekt Nestbau :dance:

Alles andere liegt in Schicksals Händen.....*knuddel* *dd* *knuddel* *dd*
Andreas
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Beitrag von Andreas »

Hi Biene,

aber bitte. :-)

Wie Bigi richtig schrieb, gehört Deine Kasse dem VdAK an.

Vorgehensweise:
1) Protestbrief an den VdAK
2) Antrag für Dich bei Deiner Kasse
3) Antrag für Deinen Mann bei seiner Kasse

Viele Grüße. Andreas
Susanne mit Isabell
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Beitrag von Susanne mit Isabell »

Hallo Ihr lieben,

haben gestern Antwort vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen erhalten. Absolutes Standardschreiben und praktisch null Informationsgehalt :evil:

Die Hälfte des Antwortschreibens bezieht sich auf evtl. eingereichte Anträge. Wir haben weder Anträge beigefügt, noch sonstiges am Text verändert. Die eigentliche Antwort, nämlich, dass sie noch keine Auskunft geben können, ist in einem Satz abgehakt.

Aber lest mal selbst:

Beschränkung des Anspruchs auf Leistungen der Künstlichen Befruchtung durch das GKV-Modernisierungsgesetz;
Ihr Schreiben vom 31.10.2003


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrter Herr xxx,

aufgrund der zurzeit täglich hier eingehenden Zuschriften ist uns bewusst, wie viel persönliche Betroffenheit hinter jedem Einzelfall steckt. Wegen der Vielzahl der Zuschriften ist es uns aber leider nicht möglich, zu den in Ihrem o. a. Schreiben aufgeführten Probleme im Einzelnen Stellung zu nehmen. Soweit Ihrem Schreiben gezielte Anträge zu entnehmen sind, sind wir zu einer Entscheidung nicht befugt. Über Leistungsanträge entscheiden die Krankenkassen in eigener Verantwortung und Zuständigkeit. Gegen Entscheidungen der Krankenkassen sind Widersprüche und Klagen im Rahmen der Sozialgerichtsbarkeit möglich, wobei es Fristen zu beachten gilt. Soweit Sie sich schon an Ihre Krankenkasse gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie von dort über Ihre Leistungsansprüche entsprechend in Kenntnis gesetzt wurden. Falls aus Ihrem Schreiben der Name Ihrer Krankenkasse hervorgeht, werden wir Ihre Zuschrift an Ihre zuständige Krankenkasse weiterleiten.

Im Übrigen weisen wir abschließend darauf hin, dass einzelne Detailregelungen zur Umsetzung der vom Gesetzgeber vorgenommenen Einschränkungen des Leistungsumfangs der Künstlichen Befruchtung zu Kassenlasten derzeit noch von den zuständigen Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen diskutiert werden. Einzelheiten zu den vom Gesetzgeber vorgenommenen Einschränkungen setzen wir aufgrund Ihrer Zuschrift als bekannt voraus. Für unser formelles Antwortschreiben bitten wir mit Rücksicht auf die eingangs geschilderte Ausgangssituation um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Leistung

Dr. Ute Simon


Schönen Sonntag noch und ich hoffe, unsere Briefflut (wenn man der Schreiberin Glauben schenken darf) bewirkt wenigstens was.
JBB
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Beitrag von JBB »

Ja, das gleiche Schreiben habe ich auch bekommen *nerv*

Wenn wirklich noch keine Einzelheiten feststehen, dann werden die doch aber auch in der morgigen Sendung noch nichts sagen können?
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Susanne mit Isabell
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Beitrag von Susanne mit Isabell »

tja, da bin ich auch gespannt, was es morgen zu reden gibt... :-? Viel wird es dann ja wohl nicht sein.
Andreas
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Beitrag von Andreas »

Hi miteinander,

@ Susanne25: diesen Brief habe ich auch bekommen.

Weiterhin hat mir der Vorstandvorsitzende des AOK-Bundesverbandes geantwortet. Die Antwort ist etwas konkreter.
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... 650#490650

Mittlerweile gehe ich davon aus, dass das neue Recht nicht zum 1.1.2004 in Kraft treten wird. Die "Richtlinie über künstliche Befruchtung" wird bis dahin einfach nicht fertig sein. Für die ersten Wochen in 2004 wird es daher meines Erachtens für alle Paare eine Übergangsregelung geben.

ZDF-Drehscheibe: die Redakteurin hat mich angeschrieben:
1) Zur Übergangsregelung weiß sie noch nichts.
2) Die Redaktion hat beschlossen, dass Kiwu nicht das alleinige Thema des Beitrages sein wird. Kurzfristig werden noch allgemeine Teile aufgenommen. Naja, immerhin kommt etwas zu Kiwu.

Viele Grüße. Andreas
Chixse
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Beitrag von Chixse »

Hallöle,

zur Information: mein Arzt an der Uniklinik Frankfurt meinte, dass es zur Zeit so aussieht, dass es keine Übergangsregelungen geben wird, sprich das Gesetz (die Neuregelungen) sofort mit aller Härte in Kraft tritt.

Viele Grüße

Chixse
Chixse
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BieneausKiwu-Forum
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Beitrag von BieneausKiwu-Forum »

Hallo Zusammen,
ich wollte auch nur mal einen Niederschmetternden Zwischenbericht abliefern . Nach zwei Tagen unzähliger Telefonaten , habe ich die Auskunft der Hamburg Münchener EK das der Vdak gestern Entschieden hat , meine Sachbearbeiter hatte allerdings heute Diese Entscheidung noch nicht vor liegen ... er sagte jedoch es sieht nicht gut aus.... :( .
Von der siemens Betreibs KK habe ich heute auch die selbe Info wie Chixe bekommen , am 31.12 ist definitiv schluß mit lustig noch nicht einmal angefangene VErsuche werden weiter bezahlt..... Es werde keine Übergangsregelung geben !!!!!!!
Traurige und wütende Grüße
Biene ( die noch nicht mal ein Standadschreiben als Antwort bekommen hat ) *mecker*
Susanne mit Isabell
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Beitrag von Susanne mit Isabell »

Hallo zusammen,

das war wohl zu erwarten *mecker* Nicht umsonst wurde schon im Standart-Antwortschreiben der BKK mit dem Zaunpfahl gewunken: "... Detailregelungen ... zu Kassenlasten..."

Ich könnte einfach nur ko****! :evil: :evil:

Danke Biene, dass du uns trotzdem informiert hast :(
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