Ähm.....
ich hab jetzt an jede aufgelistete Adresse aus deiner Liste ein Anschreiben geschickt. Ist doch recht so, oder???
Maxl
Übergangsregelung / Musterbrief an Krankenkassen
Hi miteinander,
@ Chixse: ich habe keine neuen Infos. Dass jegliche Übergangsregelungen entfallen, kann ich nicht ausschließen.
@ BieneausKiwu-Forum: Danke für diese Info. Du schreibst, der VdAK hätte so entschieden. Aus der BKK-Antwort könnte man schließen, dass diese Regelung auch für die BKKs gilt. Wir müssen wohl warten, bis wir etwas Schriftliches haben.
@ Susanne: in der AOK-Antwort klingt es etwas positiver. Leider: abwarten.
@ Maxl: aber sicher ist das recht so.
@ all: das weitere Procedere wird so sein:
Das neue Gesetz (§ 27a SGB V) muss in die "Richtlinie" (= Detailregelungen) umgesetzt werden.
1) Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschließt die Richtlinie
2) Die Richtlinie wird dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegt
3) Dieses prüft 2 Monate
4) Wird die Richtlinie vom BMG genehmigt, wird sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in Kraft.
Da meines Wissens noch nicht einmal Schritt 1) erfolgt ist, kann die Richtlinie nicht zum 1.1.2004 in Kraft treten. Ich bin gespannt, was in den ersten Wochen von 2004 gelten wird.
Viele Grüße. Andreas
@ Chixse: ich habe keine neuen Infos. Dass jegliche Übergangsregelungen entfallen, kann ich nicht ausschließen.
@ BieneausKiwu-Forum: Danke für diese Info. Du schreibst, der VdAK hätte so entschieden. Aus der BKK-Antwort könnte man schließen, dass diese Regelung auch für die BKKs gilt. Wir müssen wohl warten, bis wir etwas Schriftliches haben.
@ Susanne: in der AOK-Antwort klingt es etwas positiver. Leider: abwarten.
@ Maxl: aber sicher ist das recht so.
@ all: das weitere Procedere wird so sein:
Das neue Gesetz (§ 27a SGB V) muss in die "Richtlinie" (= Detailregelungen) umgesetzt werden.
1) Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschließt die Richtlinie
2) Die Richtlinie wird dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegt
3) Dieses prüft 2 Monate
4) Wird die Richtlinie vom BMG genehmigt, wird sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in Kraft.
Da meines Wissens noch nicht einmal Schritt 1) erfolgt ist, kann die Richtlinie nicht zum 1.1.2004 in Kraft treten. Ich bin gespannt, was in den ersten Wochen von 2004 gelten wird.
Viele Grüße. Andreas
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- Rang2
- Beiträge: 1162
- Registriert: 19 Jul 2001 02:00
Hallo Andreas, ich habe mir der Barmer hotline telefoniert und eine sehr verständnisvolle Frau erwischt, die sich sogar mit dem Thema KIWU ausgekannt hat. Ich habe mich lange mit Ihr über die evtl. Übergangsregelungen gesprochen, etwas konkretes konnte sie mir leider auch nicht sagen und hat mir schließlich zu dem Antrag auf Kostenübernahme meines 4ten Versuches im nächsten Jahr geraten. Diesen habe ich dann bei meiner örtlichen KK eingereicht und noch am gleichen Tag einen Anruf bekommen. Mir wurde mitgeteilt, ich solle mir nicht all zu viele Hoffungen machen und es sieht nicht gut aus zwecks Bezahlung des Restversuches. Was anderes habe ich nicht wirklich erwartet, aber trotzdem DANKE für Deine Mühen.
Lieber Gruß Carina
Lieber Gruß Carina