Embryonenschutz Gesetz

Kani
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Embryonenschutz Gesetz

Beitrag von Kani »

Hallo

bin hier durch Zufall auf dieses Forum gestoßen.
Zu meinem Problem, ich bin zur Zeit Schüler in der 12. Klasse und unser Bio Leistungskurs soll sich nun mit dem Klonen und alles was damit zusammen hängt auseinander setzen. Mein Teil besteht in der Gesetz Lage. Leider habe ich schon viel gegoogelt und im Netz gesucht aber nichts wirklich gutes gefunden. Meine Aufgabestellung befasst sich mit der Rechtlichen Grundlage des Embryonen Gesetz, was schon Legal in Deutschland ist und was noch legalisiert werden könnte. Zur Zeit ist es ja auch in der Politik ein aktuelles Thema wie aus den Medien zu enthehmen ist.
Daher meine Frage:

Wo bekomme ich einen Entwurf des EschG her, so wie das Gesetz jetzt ist ?

Und wo bekomme ich vielleicht einen neuen Entwurf her, so wie es geändert werden soll, ob nun zum Nach- oder Vorteil ?

Wäre auch ganz nett wenn mir vielleicht einer ein bisschen was darüber schreiben könnte. So gut ist mein Verständniss bei Gesetzen leider nicht.

Ich danke schonmal im vorraus :wink:

Greetz Kani
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Naima25
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Beitrag von Naima25 »

Hi!!

Wünsche dir bei deine Projekt viel Glück!!

Am besten Du fragst auch mal im Kostenforum, da ist mehr los und es kann dir dort bestimmt jemand was dazu sagen....

Alles Gute!!!
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Naima

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kiho
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Beitrag von kiho »

Hallo Kani,

gut kenne ich mich mit dem EschG nicht aus, aber vielleicht findest Du ja etwas unter www.bba.de/gentech/eschg.htm und www.kna.de/doku_aktuell/bioethik_begriffe.html

Viel Erfolg

kiho
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Birgit~
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Beitrag von Birgit~ »

Hi Kani und Interessierte,

da ich eigentlich eine Info zu PID/ Gesetzesänderung posten wollte, antworte ich Dir gleich mit:


Eine gute erste zusammenfassende Antwort auf Deine Frage bietet sicher die letzte Pressemitteilung der bayerischen Bioethik-komission

http://www.bioethik-kommission.bayern.d ... presse.htm

es gibt eine überraschende Haltung in Bayern zur PID : sie wird dort nicht total abgelehnt, sondern unter strengen Auflagen befürwortet..

und

„ Es wird die Verwendung des Wortes „Keim“ ( = ursprüngliche Wortbedeutung von „ Embryo“ empfohlen, da die eigentliche Embryonalentwicklung im Morula-stadium noch nicht begonnen hat


dort wirst Du vermutlich am schnellsten eine Kurzübersicht über Pro + Contra Argumente finden...

http://www.welt.de/finden/index.htx?mss ... search.y=0

zum Weiterlesen, Artikel anklicken, dann kostenlos registrieren lassen, geht schnell..

der Gesetzestext ist z.B. hier zu finden
http://www.wunschkinder.net/demo/gesetze/gesetze.htm ( oben links)

abgesehen von unserem Themenordner Eschgesetz http://www.klein-putz.de/forum/viewforum.php?f=20

in dem Du mit Hilfe der Suchfunktion stöbern kannst, gibt es noch

-> Online-Specials und Dossiers und weitere Artikel zum Thema gibt’s hier:

...eher konservative:

http://www.rheinischer-merkur.de/aktuel ... index.html

http://www.1000fragen.de/index.php?mo=11

eher neutraler:

http://www.nzz.ch/dossiers/2001/biomedizin/index.html ( schweiz)

http://www.zeit.de/schwerpunkte/wissen/pid/index ( beeilen, ab 01.02.04 Archiv vermutlich nicht mehr kostenlos lesbar !)

http://www.netzeitung.de/servlets/page?section=9842

http://www.frankfurter-rundschau.de/ueb ... in_mensch/

http://www.sueddeutsche.de/wissen/artikel/676/676/

http://www.faz.net/s/RubA24ECD630CAE40E ... ntent.html



dann gibt es noch den

- nationalen Ethikrat http://www.ethikrat.org/ ( wichtig !)

- eine Linkliste zur Bioethik vom Bundeskanzleramt: http://www.bka.gv.at/bka/bioethik/links.html

- und zu allerletzt ein Gesetzesentwurf der FDP für eine Zulassung der PID http://www.bundestag.de/presse/hib/2003 ... 50/04.html

und eine Pressemeldung der Bioethikkomission Rheinland-pfalz vom 21.06.01 ( sorry, nachträgl. Korrektur/ Datum v. 23.01.04)

http://cms.justiz.rlp.de/justiz/broker? ... 5d1aacbf4d



Viel Glück,

Birgit
Zuletzt geändert von Birgit~ am 23 Jan 2004 13:29, insgesamt 1-mal geändert.
Kani
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Beitrag von Kani »

Hey ;-)

Danke schön. ,man mit so eine Resonanz hätte ich ja nicht unbedingt gerechnet. Vielen Dank für die ganzen Links, da kann ich ja schön lange im Netz stöbern ;-)

Wenn ich damit fertig bin, poste ich mal meine Note *g*

Nochmals nen Dicken Danke schön

Greetz Kani :dance:
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Liebe Kani,

ich finde das sehr begrüßenswert, daß Ihr Euch in der Schule mit solchen Themen beschäftigt. Da es sehr viele Vorurteile, viele Falsch-Interpretationen und zu wenig Aufklärung rund um das Thema gibt, wünsche ich mir natürlich, daß Du es schaffst, das Thema realistisch rüber zu bringen. Es passiert sogar häufiger, daß Künstliche Befruchtung mit Klonen in einen Topf geschmissen wird. Eigentlich unglaublich!

Auch, wenn das mit Klonen so gar nichts zu tun hat ? wir Paare mit unerfülltem Kinderwunsch wünschen uns folgende Änderung im Embryonenschutzgesetz: Bisher dürfen nicht mehr als 3 befruchtete Eizellen bis zur Kernverschmelzung und darüber hinaus weiter kultiviert werden. Wenn man alle befruchteten Eizellen weiter kultivieren könnte, so wie in vielen Nachbarländern, dann könnte man aus dieser meist größeren Anzahl am Tag 2 nach der Befruchtung den einen oder auch die beiden mit der augenscheinlich höchsten Erfolgswahrscheinlichkeit auswählen und anschließend übertragen. Das ermöglicht deutlich höhere Erfolgsraten und außerdem eine deutliche Reduzierung der Mehrlingsschwangerschaften. Wenn Dich dieses Neben-Thema interessiert, kann ich Dir noch interessante Links (Studien) dazu heraussuchen.

Wenn Du bei Deiner Recherche irgendwelche Verständnisschwierigkeiten oder Diskussionsbedarf hast, kannst Du hier ruhig fragen. Ich habe mich auch schon recht intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt und kann vielleicht noch Hinweise geben.

Liebe Grüße, Rebella
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Mal was zur Vorsicht beim Lesen von Zeitungsartikeln. Dieser hier: http://www.welt.de/data/2003/10/31/1900 ... archHILI=1 enthält z.B. gleich zwei Fehler:

1. ?Von einem Menschen kann demnach also gesprochen werden, sobald die Eizelle befruchtet ist. Ab diesem Zeitpunkt darf ein im Reagenzglas erzeugter oder der Gebärmutter entnommener Embryo nicht mehr für einen "nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck" abgegeben, erworben oder verwendet werden.? Stimmt nicht! Nach der Befruchtung und vor der Kernverschmelzung darf man noch alles mit dem Einzeller machen. Oft wird übersehen, daß Befruchtung und Kernverschmelzung nicht dasselbe sind.

2. ?Untersagt ist außerdem die Bildung von Chimären - also die Zeugung von Mischwesen aus menschlichem und tierischem Erbgut.? Diesen Irrtum habe ich auch schon mal woanders gelesen. Chimärenbildung würde nicht die Mischung mit tierischem Erbgut voraussetzen. Sie ist davon bestimmt, daß es sich hier um ein 3 (oder mehr) Eltern-Wesen handelt. Dies könnten theoretisch auch 3 menschliche Eltern sein.
Kani
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Beitrag von Kani »

Huhu
vielen vielen dank für die ganzen Inof´s von Euch. Ich bin echt Überrascht von der Ressonanz in diesem Forum und den ganzen Hilfestellungen. Super Forum hier *dd*

Habe heute ein Referat über das Thema der rechtlichen Lage halten müssen, natürlich mit Bravur gemeistert dank Eurer Infos.

Dicken Gruß, werde gern wieder hier mal reinschauen

Greetz Kani
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Birgit~
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Beitrag von Birgit~ »

Hallo Rebella,

grundsätzlich gebe ich Dir Recht, beim Lesen von Zeitungsartikeln generell Vorsicht walten zu lassen.

Allerdings sehe ich nur einen Fehler, in Bezug auf den Begriff Chimäre :

Aufgrund neuer wissenschaftlicher Möglichkeiten werden die Begriff Chimäre/ Chimärismus nicht mehr ( wie früher) auf die Vermischung artfremder Erbeigenschaften angewandt ( Mensch-Tier)

Die Aussagen des o.g. Welt-artikels zur Befruchtung sind meiner Meinung nach korrekt:

Befruchtung:
24 Stunden zeigte die Bildung der so genannten Vorkerne in der Eizelle, dass der Befruchtungsvorgang begonnen hatte.
Nach weiteren 24 Stunden waren mütterliches und väterliches Genom in der so genannten Syngamie der Vorkerne miteinander verschmolzen.
...
Indes erlaubt das am 1. Januar 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz in Deutschland nur das Einfrieren von Eizellen im Vorkernstadium, da diese als noch nicht befruchtet angesehen werden. Auch wenn diese Bestimmung eine willkürliche Grenze im dynamischen Prozess der Befruchtung zieht, ist sie doch für das Handeln der Ärzte entscheidend.
Quelle: http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=40109
- > Das Eindringen der Samenzelle ist medizinisch-biologisch ( und nach d. Eschgesetz) nur der Beginn des Befruchtungsvorgangs, der erst mit der Verschmelzung d. Vorkerne abgeschlossen ist, insgesamt ca. 48 Stunden dauert.

- > Das Embryonenschutzgesetz greift also ab einem “willkürlich“gesetzlich festgelegten Punkt innerhalb eines Vorgangs :


[b] Chimäre:[/b]

„Nach der heutigen Definition sind Chimären Mischwesen, die aus genetisch verschiedenen Geweben
zusammengesetzt sind.“ ( Quelle: Lexikon 1000fragen.de )

Dies passiert z. B. - wie schon im Ausland geschehen- wenn die Eizelle einer jüngeren Eizellspenderin entkernt wird und dann der Eizellkern einer älteren Eizell-Empfängerin “eingefügt“ wird ( - > weltweit 30 Kinder siehe dazu Zeitartikel “3 Eltern im Ei“ http://www.zeit.de/2001/20/Wissen/200120_embryo.html )

Die Spendereizelle besitzt trotz Entkernung noch ein minimales Resterbgut.
Diese Rest-Erbgut befindet sich in den Mitochondrien ( = “Zellkraftwerke“) die sich außerhalb des Zellkerns befinden. Der Anteil dieser Erbinformation macht ca. 0,01 % der Gesamterbinformation einer Zelle aus.

Dieses Phänomen existiert schon erlaubt bei der Organ oder- Knochenmarkspende “ Spenderchimärismus“
Außerdem gibt es Bestrebungen der Forschung Xenotransplantate möglich zu machen.
Damit ist gemeint, daß auf Organspende angewiesene Menschen gentechnisch veränderte Spender-Organe von Tieren erhalten könnten, auch in diesem Fall würde man wohl von Chimärismus sprechen ?
Vermutlich gilt der Begriff auch für ( im Ausland schon) durchgeführte Stammzell u. Gentherapien http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/lis/16292/1.html




An obigem Beispiel wird für mich deutlich, daß Interpretation u. Bewertung der Zusammenhänge oft auf bildlichen Vorstellungen oder begrifflichen Assoziationen beruhen :

- Beim Begriff Befruchtung denkt vermutlich fast jeder an das- wunderschön unterm Mikroskop abgfilmte - Eindringen eines Spermiums in eine Eizelle .

- Beim Begriff Embryo denkt fast jeder an die faszinierenden Fotos von Lennart Nilsson von höherentwickelten Embryonen.

-Oft sind in der Bioethikdiekussion eigentlich Präembryonen gemeint - PN-stadien die sich noch nicht geteilt haben- also Einzeller sind.
Erst nach dem 8-zell-stadium liegt keine Totipotenz mehr vor ( aus jeder einzelnen Zelle könnte ein " ganzer" Mensch werden).

- Auch wird immer davon gesprochen, daß den Frauen Embryonen vom Arzt eingepflanzt werden, obwohl die Implantation vom Embryo selbsttätig vonstatten geht und bisher trotz "Embryo-glue" usw.- nicht medizinisch kontrollierbar ist.

- Schlagzeilen wie " Kinder aus dem Eis" im Zusammenhang mit kryokonservierten PN-stadien führen auch nicht zu einer objektiven Einschätzung.

Ich vermute, daß auch aus diesem Grund die bayr. Ethikkomission in d. aktuellen PID-Stellungnahme vorschlägt:
* Es wird die Verwendung des Wortes „Keim“ (= ursprüngliche Wortbedeutung von „Embryo“) empfohlen, da
die eigentliche Embryonalentwicklung im Morula-Stadium noch nicht begonnen hat.
Quelle: http://www.bioethik-kommission.bayern.d ... presse.htm
Hubert Markl schrieb daher ( wohl aus gleichem Grund ?) :
Schon deshalb sollten Geisteswissenschaftler, die Begriffe wie "Mensch" definitorisch justieren wollen, nicht einfach auf Naturtatsachen zurückgreifen, als liefere der Blick ins Mikroskop eine Letzt-Entscheidung über Wortbedeutungen.
Quelle: http://www.welt.de/data/2003/11/01/1904 ... archHILI=1
Viele Grüsse,
Birgit
Zuletzt geändert von Birgit~ am 29 Jan 2004 01:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Birgit~
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Beitrag von Birgit~ »

Für Interessierte,

im Ärzteblatt ( 23.01.04) äußert sich Prof. Dr. theol. Richard Schröder ( Mitglied im nationaler Ethikrat) zur Frage, wann das Menschsein / Menschenwürde beginnt:

“Überzählige Embryonen: Respekt, aber kein Lebensschutz“

...
Die eine Seite versteht jeden Embryo von der Keimzellenverschmelzung an als einen sich entwickelnden Menschen. Dann steht er unabhängig von seinen tatsächlichen Entwicklungsmöglichkeiten unter uneingeschränktem Schutz. Es verbietet sich jede Güterabwägung für fremdnützige Zwecke, also der Verbrauch überzähliger Embryonen aus der künstlichen Befruchtung für Forschungszwecke ebenso wie die Präimplantationsdiagnostik. Diese Seite spricht sich für die Adoption überzähliger Embryonen aus. Embryonen, die nicht transferiert werden können, müssen dann vernichtet werden.

Die andere Seite sagt: Von einem sich entwickelnden Menschen kann nur dann gesprochen werden, wenn die äußeren Umstände der Entwicklung bis zur Geburt auch vorliegen. Man kann das auf die Formel bringen: Jeder war einmal eine befruchtete Eizelle, und deshalb verdient jede Respekt, aber nicht jede befruchtete Eizelle wird ein Mensch. 70 Prozent gehen auf natürlichem Wege verloren. Trotzdem sagen wir nicht: 70 Prozent aller Menschen werden nie geboren. Überzählige Embryonen, die keine Mutter finden können, sind dann ebenfalls nicht als sich entwickelnde Menschen zu betrachten. Sie verdienen dennoch Respekt, nicht aber unbedingten Lebensschutz. Eine Güterabwägung ist zulässig und verbrauchende Forschung mit therapeutischen Zielstellungen vertretbar.

Quelle: http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=40185
Viele Grüsse,

Birgit
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