Zahlung des 4. Versuchs durch KK gesetzlich verboten?

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Moki
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Zahlung des 4. Versuchs durch KK gesetzlich verboten?

Beitrag von Moki »

Hallo,

wir haben gestern telefonisch von der AOK mitgeteilt bekommen, dass uns der 4. Versuch (ICSI) nicht mehr bezahlt wird. Es wäre vom Gesetzgeber verboten alles über den 3. Versuch hinaus zu bezahlen! Stimmt das?

Unsere Kiwu-Praxis hat ebenfalls so argumentiert und sich geweigert uns eine Bescheinigung auszustellen, das es auch beim 4. Versuch noch eine Chance gibt.
Sogar unserer Sachbearbeiterin bei der AOK haben sie dieses Schreiben verweigert.

Müssen wir das so hinnehmen? :help:
Andreas
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Re: Zahlung des 4. Versuchs durch KK gesetzlich verboten?

Beitrag von Andreas »

Hi Moki,

seit 1.1.2004 hast Du lediglich Anspruch auf 3 Versuche.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... __27a.html

Aussichten auf Zusatzversuche bestehen, wenn es bei den Versuchen 1-3 zu einer klinischen Ss kam.

Moki hat geschrieben:Es wäre vom Gesetzgeber verboten alles über den 3. Versuch hinaus zu bezahlen! Stimmt das?
-> Die Rechtslage kenne ich nicht. Ich gehe aber nicht davon aus, dass es den Kassen verboten wäre, auch ohne klinische Ss weitere Versuche zu zahlen. Ich würde es so formulieren: die Kassen müssen es nicht, sie können es aber. In vereinzelten Fällen wurde auch 2004 schon ein vierter Versuch gezahlt.

"Unsere Kiwu-Praxis hat ebenfalls so argumentiert und sich geweigert uns eine Bescheinigung auszustellen, das es auch beim 4. Versuch noch eine Chance gibt."
-> Du kannst die Praxis nicht zum Gutachten zwingen.

"Müssen wir das so hinnehmen?"
1) Praxiswechsel
2) Zusatzversuche:
a) Beziehungspflege zur AOK
b) Anfrage bei der KV Deines Mannes
c) Anfrage bei kiwu-freundlichen Kassen
-> hier unten
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=6874

Viele Grüße. Andreas
Moki
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Beitrag von Moki »

Hallo Andreas,

vielen Dank für die Tipps.
Ich bin über meinen Mann Familíenversichert, war allerdings vorher auch 15 Jahre bei der AOK selbst versichert.
Das Verhalten der Kiwu-Praxis hat uns in der Entscheidung bestärkt die Praxis zu wechseln. Ich kann es echt nicht verstehen warum die sich weigern. So haben die auf jeden Fall zwei Patienten verloren. Die Bearbeiterin bei der KK ist uns sehr behilflich. Sie benötigt nur dieses Schreiben und dann kann es weiter gehen.
Erstmal werden wir uns eine neue Praxis suchen.

Danke nochmal an dich!
Andreas
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Beitrag von Andreas »

Hi Moki,

gern geschehen. :-)

Viele Grüße und viel Erfolg für die Praxissuche und die Kassenfrage. Andreas
Doreenchen
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Beitrag von Doreenchen »

Hallo,
ich bin bereits geraume Zeit in der KiWu - Behandlung bei Dr. Held in Dresden. Bisher hatte ich drei Versuche, bei denen zwei zu einer Fehlgeburt führten. Durch einen Bluttest in Kiel möchte ich herausfinden, was die Ursache der Fehlgeburten ist.
Hier mein Anliegen: Sollte die Ursachen behebbar sein, würde mich interessieren ob ein vierter Versuch von der Krankenkasse finanziert wird. Ich möchte anfügen, dass ich bei der DAK versichert bin. In einem anderen Thread las ich, dass die DAK eine sehr unfreundliche Kasse im Bezug auf KiWu ist. Könnte mir jemand eine bessere empfehlen? Mein Wohnort liegt in Sachsen, Hoyerswerda.
Desweiteren würden mich Erfahrungen bezüglich des Bluttests in Kiel interessieren.
Ich möchte mich bereits im voraus bedanken.
CIAO
Andreas
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Beitrag von Andreas »

Hi Doreenchen,

willkommen bei klein-putz.de :-)

2 FGs: hier sollten folgende Ursachen geklärt werden:
http://www.wunschkinder.net/Habab/Habab.php3

Lies Dir zu den Zusatzversuchen den folgenden Artikel durch:
http://www.klein-putz.de/information/article.php?sid=14

Vorgehensweise:
1) Arzt-Attest besorgen, das weitere Versuch befürwortet.
2) Antrag bei der DAK stellen
3) Lehnt die DAK ab, Anfrage bei vielen Kiwu-freundlichen Kassen, ob sie Zusatzversuche gewähren. siehe hier unten:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=6874
4) Kassenwechsel

Viele Grüße. Andreas
Andreas
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Beitrag von Andreas »

Hi Moki,

ich habe die Rechtslage ab 2004 mal klären lassen. Ich lag mit meiner Vermutung falsch.

Es ist in der Tat so, dass es den Kassen verboten ist, ohne klinische Ss mehr als 3 Versuche zu zahlen. Dennoch kommen diese Fälle vor. Da haben die Patienten eben Glück gehabt.

Viele Grüße. Andreas
Zuletzt geändert von Andreas am 17 Feb 2004 22:33, insgesamt 1-mal geändert.
Moki
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Beitrag von Moki »

Hi Andreas
vielen Dank das du dich nochmal erkundigt hast :knuddel:
Auch wenn das Ergebnis echt ein Witz ist *mecker*
Andreas
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Beitrag von Andreas »

Hi Moki,

aber bitte.

Andreas
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