Hi Moki,
seit 1.1.2004 hast Du lediglich Anspruch auf 3 Versuche.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... __27a.html
Aussichten auf Zusatzversuche bestehen, wenn es bei den Versuchen 1-3 zu einer klinischen Ss kam.
Moki hat geschrieben:Es wäre vom Gesetzgeber verboten alles über den 3. Versuch hinaus zu bezahlen! Stimmt das?
-> Die Rechtslage kenne ich nicht. Ich gehe aber nicht davon aus, dass es den Kassen verboten wäre, auch ohne klinische Ss weitere Versuche zu zahlen. Ich würde es so formulieren: die Kassen müssen es nicht, sie können es aber. In vereinzelten Fällen wurde auch 2004 schon ein vierter Versuch gezahlt.
"Unsere Kiwu-Praxis hat ebenfalls so argumentiert und sich geweigert uns eine Bescheinigung auszustellen, das es auch beim 4. Versuch noch eine Chance gibt."
-> Du kannst die Praxis nicht zum Gutachten zwingen.
"Müssen wir das so hinnehmen?"
1) Praxiswechsel
2) Zusatzversuche:
a) Beziehungspflege zur AOK
b) Anfrage bei der KV Deines Mannes
c) Anfrage bei kiwu-freundlichen Kassen
-> hier unten
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=6874
Viele Grüße. Andreas