Hallo Ari,
ich habe im Ordner ?Fragen und Antworten für Einsteiger? in einem Auslandsordner viele Informationen zusammengetragen, auch Adressen.
Eine sehr umfangreiche Auflistung über verschiedene Vorschriften in verschiedenen Ländern habe ich in dem Buch ?Der Traum vom eigenen Kind? gerade gelesen. Bezüglich der HI habe ich diese sogar gerade interessehalber heraus geschrieben und kann sie Dir hiermit kopieren. Eine bereits recht umfangreiche Informationssammlung über HI haben wir auch in den Wiki-Bereich von
www.wunschkinder.de eingestellt, falls Du Interesse daran hast.
Liebe Grüße, Rebella
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S140 ff.
Voraussetzungen für HI in anderen Ländern:
Belgien ? Ehe/ feste Partnerschaft, auch anonymer Samenspender
Dänemark ? Ehe/ eheähnliches Verhältnis, Ins. Nur mit genetisch unveränderten Keimzellen, Samenspender bleibt gegenüber den sozialen Eltern und den Kinder anonym/ Information und schriftliche Einwilligung des Paares und des Spenders nötig
Deutschland ? erlaubt, Anonymität des Spenders nach einigen Gerichtsurteilen unzulässig
Frankreich ? soziale Eltern müssen verh. Sein oder mind. 2 Jahre zusammen leben und im fortpflanzungsfähigen Alter sein, anonym und erst, wenn Befruchtung mit Samen des Partners scheitert/ Spender muß bereits 1 Kind mit seiner Partnerin haben/ derselbe Spender darf nur max. 5 Kinder auf diese Weise zeugen/ Emtgeltverbot/ frisches Sperma und Samenmix verboten/ keine Anwendung bei gleichgeschlechtlichen Partnern
Großbritannien ? bei alleinstehenden Frauen nicht explizit verboten (aber: Berücksichtigung des Kindeswohls einschließlich des Bedürfnisses nach einem Vater), Ins. Mit dem Samen Verstorbener unzulässig, max. 10 Kinder pro Spender, Anonymität des Spenders, aber das Kind hat mit 18 Auskunftsrecht
Niederlande ? keine anonyme Samenspende
Norwegen ? nur bei Verheirateten oder festen Paaren in nichtehelicher Gemeinschaft/ anonyme Samenspende, keine Information des Spenders über die Identität des Paares oder des Kindes
Österreich - nur bei Verheirateten oder festen Paaren in nichtehelicher Gemeinschaft/ Spende nur für max. 3 verschiedene Empfängerinnen; Bindung an eine bestimmte Krankenanstalt; Auskunftsrecht des Kindes nach vollendetem 14. Lebensjahr/ Entgelt- und Vermittlungsverbot bzgl. Samenspende
Schweden - nur bei Verheirateten oder festen Paaren in nichtehelicher Gemeinschaft/ Informationsrecht des Kindes bei entsprechender Reife/ Entgeltverbot bzgl. Samenzellen
Schweiz ? Nur bei Verheirateten/ Wunscheltern müssen voraussichtlich bis zur Mündigkeit des Kindes für dieses sorgen können/ Samenspende unentgeltlich/ Samenspender muß verheiratet sein; Bewilligung des Kantons erforderlich / max. 8 Kinder von einem Spender und nur für eine Einrichtung/ Auskunftsrecht des Kindes mit 18 auch gegen die Interessen des Spenders durchsetzbar
Spanien ? Anwendung bei volljährigen (über 18-jährigen), auch alleinstehenden Frauen mit guter physischer und psychischer Verfassung/ Samenspender anonym, aber: Anspruch von Kind/Frau/sozialem Vater auf allg. Informationen über den Spender, Offenlegung der Spenderidentität in besonderen Fällen/ max. 6 Kinder pro Spender/ Samenmix verboten/ Entgeltverbot
Tschechien ? anonyme Samenspende erlaubt
(Quelle: stern magazin 44/2000 und eigenbe Recherchen, alle Angaben ohne Gewähr)