Hallöchen @ all!!
Sind seit einigen Tagen hier eingeloggt, aber in anderen Bereichen am talken; hab mich heute Abend mal ein wenig mehr umgesehen, bin also hier gelandet...
Versuche, die Sachen kurz & knapp zu schreiben (Soll aber 
keine Rechtsberatung  sein!!!!).
Zuerst sei gesagt: alle haben ein Bißchen recht, aber halt nur ein Bißchen, denn 
Vorsicht ist bei ICSI & was wir auch immer alles für`n 

 tun die 
Mutter der Porzellankiste!!
1. Nicht 5 sondern - mit Differenzen - bis zu 10 Angestellten gibt`s keinen 
    Kündigungsschutz!
2. Der Arbeitgeber (AG) kann grundsätzlich immer ordentlich kündigen (außer   
    siehe 1.) - es ist halt nur eine Frage des Preises; denn: ist die Kündigung - egal 
    ob gerechtfertigt oder nicht - das beiderseitige Vertrauensverhältnis ist nun  
    einmal zerstört...
3. Bei einer außerordentlichen (oder verhaltensbedingten) Kündigung muß 
    mindestens zwei Mal abgemahnt werden innerhalb eines kurzen Zeitraumes -   
    egal wie groß ein Betrieb ist. Und (da das Seehündchen AG ist, Tip aus der 
    Praxis): Kündigungsgründe nenn` ich nicht, denn es kommt - wegen 
    Rechtschutzversicherung & Abfindung - normalerweise immer zur   
    Kündigungsschutzklage - bis dahin hab ich als AG immer Zeit!
4. Eine Schwangerschaft ist natürlich kein Grund zur Kündigung. Aber: kenne 
    Betriebe, die Schwangere - aus welchen Gründen auch immer - kündigen, 
    damit auch tatsächlich vor Gericht durtchkommen (halt` ich aber nicht für 
    wirklich gut, denn auch AG sind Menschen)...
5. Das Recht zur Kündigungsschutzklage hat nartürlich jeder, der die Papiere
    erhalten hat. Ob es zu Abfindungen kommt, kommt aber immer auf die Anwälte 
    & Richter an, denn das Genannte handelt sich um Daumenregeln...
6. Neuerdings kann aber die Kündigungsschutzklage seitens des AG durch ein sog.
    "Freiwilliges Abfindungsangebot" von Vornherein abgelehnt werden! Das  
    unterzeichnet aber der Gekündigte.
7. Falsch ist aber grundsätzlich, daß man für einen Tag keine Krankschreibung  
    braucht; denn: wichtig ist, was der Arbeits- und/oder Tarifvertrag sagt!
    In unserem angewandten Tarifvertrag muß man bereits ab 1. Krankheitstag,
    bei dem meiner Frau erst ab dem vierten Tage, eine   
    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen!
8. Trotz Krankheit kann Frau / Mann gekündigt werden!! Egal ob positiver oder 
    negativer Prognose!! 
    Wir haben hier schon von Paaren gelesen, die haben (leiderleider) schon mehr   
    als ein Dutzend Versuche hinter sich (auch bei uns war der erste daneben).
    Fakt ist: wenn jemand in den letzten zwei Jahren von seiner möglichen  
    Produktivitätszeit (Arbeitstage im Jahr abzgl. Urlaub) mehr als 15% krank war 
    (egal was!!), hat definitv schlechte Karten vor dem Gericht!
Also: Krank melden oder nicht, das ist sehr subjektiv & ein Spagat - Empfehlungen lassen sich aus der Ferne nicht abgeben, aber lieber (gerade bei denen, die schon einige Versuche hinter sich haben) mal ein paar Tage Urlaub einschieben.
Auf alle Fälle richtig ist, daß man im Betrieb mit niemanden  

  darüber reden sollte!!!
 

 an alle, die sich hier Hoffnungen machen -denn die Hoffnung stirbt echt zuletzt...