Hallöchen @ all!!
Sind seit einigen Tagen hier eingeloggt, aber in anderen Bereichen am talken; hab mich heute Abend mal ein wenig mehr umgesehen, bin also hier gelandet...
Versuche, die Sachen kurz & knapp zu schreiben (Soll aber
keine Rechtsberatung sein!!!!).
Zuerst sei gesagt: alle haben ein Bißchen recht, aber halt nur ein Bißchen, denn
Vorsicht ist bei ICSI & was wir auch immer alles für`n

tun die
Mutter der Porzellankiste!!
1. Nicht 5 sondern - mit Differenzen - bis zu 10 Angestellten gibt`s keinen
Kündigungsschutz!
2. Der Arbeitgeber (AG) kann grundsätzlich immer ordentlich kündigen (außer
siehe 1.) - es ist halt nur eine Frage des Preises; denn: ist die Kündigung - egal
ob gerechtfertigt oder nicht - das beiderseitige Vertrauensverhältnis ist nun
einmal zerstört...
3. Bei einer außerordentlichen (oder verhaltensbedingten) Kündigung muß
mindestens zwei Mal abgemahnt werden innerhalb eines kurzen Zeitraumes -
egal wie groß ein Betrieb ist. Und (da das Seehündchen AG ist, Tip aus der
Praxis): Kündigungsgründe nenn` ich nicht, denn es kommt - wegen
Rechtschutzversicherung & Abfindung - normalerweise immer zur
Kündigungsschutzklage - bis dahin hab ich als AG immer Zeit!
4. Eine Schwangerschaft ist natürlich kein Grund zur Kündigung. Aber: kenne
Betriebe, die Schwangere - aus welchen Gründen auch immer - kündigen,
damit auch tatsächlich vor Gericht durtchkommen (halt` ich aber nicht für
wirklich gut, denn auch AG sind Menschen)...
5. Das Recht zur Kündigungsschutzklage hat nartürlich jeder, der die Papiere
erhalten hat. Ob es zu Abfindungen kommt, kommt aber immer auf die Anwälte
& Richter an, denn das Genannte handelt sich um Daumenregeln...
6. Neuerdings kann aber die Kündigungsschutzklage seitens des AG durch ein sog.
"Freiwilliges Abfindungsangebot" von Vornherein abgelehnt werden! Das
unterzeichnet aber der Gekündigte.
7. Falsch ist aber grundsätzlich, daß man für einen Tag keine Krankschreibung
braucht; denn: wichtig ist, was der Arbeits- und/oder Tarifvertrag sagt!
In unserem angewandten Tarifvertrag muß man bereits ab 1. Krankheitstag,
bei dem meiner Frau erst ab dem vierten Tage, eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen!
8. Trotz Krankheit kann Frau / Mann gekündigt werden!! Egal ob positiver oder
negativer Prognose!!
Wir haben hier schon von Paaren gelesen, die haben (leiderleider) schon mehr
als ein Dutzend Versuche hinter sich (auch bei uns war der erste daneben).
Fakt ist: wenn jemand in den letzten zwei Jahren von seiner möglichen
Produktivitätszeit (Arbeitstage im Jahr abzgl. Urlaub) mehr als 15% krank war
(egal was!!), hat definitv schlechte Karten vor dem Gericht!
Also: Krank melden oder nicht, das ist sehr subjektiv & ein Spagat - Empfehlungen lassen sich aus der Ferne nicht abgeben, aber lieber (gerade bei denen, die schon einige Versuche hinter sich haben) mal ein paar Tage Urlaub einschieben.
Auf alle Fälle richtig ist, daß man im Betrieb mit niemanden

darüber reden sollte!!!

an alle, die sich hier Hoffnungen machen -denn die Hoffnung stirbt echt zuletzt...