Wichtige Frage zum Thema Kündigungsschutz

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obelix
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Wichtige Frage zum Thema Kündigungsschutz

Beitrag von obelix »

Hallo an alle,

ich habe eine Freundin, die auch eine Kiwu Behandlung macht aber hier nicht mitpostet. Sie steckt ein bisschen in der Zwickmühle, da sie am Samstag arbeiten muss aber um 12.00 Uhr Transfertermin hat. Da sie auf der Arbeit (Floristin) unterbesetzt sind, weil eine Kollegin Urlaub hat, glaubt sie, daß ihr Chef sie nicht gehen lässt. :-?
Jetzt überlegt sie, ob sie ihm von der Behandlung erzählen soll...

Weiß jemand, ob Kiwubehandlung mit vielen Terminen ein Kündigungsgrund sein kann????

Danke schon mal für Eure Info's
Liebe Grüsse Obelix
Felix: 51cm, 2380g, KU 34cm / Florian: 51cm, 2560g, KU 33,5cm - geschlüpft bei 37+0
U6: Felix 77cm, 8.750g, KU 46 / Florian 80cm, 10.300g, KU 48
U7: Felix 87cm, 11,4 kg und Florian 89cm, 13,5 kg
U7a: Felix 94cm, 12 kg und Florian 96cm, 15 kg
U8: Felix 100cm, 14,1 kg und Florian 103cm und 17,5 kg

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Gissijane
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Beitrag von Gissijane »

Ganz klar: NEIN!!!

wegen vieler Krankheiten bzw. Arztterminen kann ich einen Mitarbeiter nur dann kündigen, wenn ich nachweisen kann, dass das ganze schon ewig so geht (mindestens 2 Jahre) und auch in der Zukunft keine Chance auf Besserung besteht. Ist ja bei KiWu-Behandlung klar nicht der Fall.
Problematisch ist nur: gerade in kleinen Firmen bzw. Betrieben fühlen sich die Leute schneller unter Druck gesetzt, wenn mit Kündigung gedroht wird. Außerdem gilt hier u.U. das Kündigungsschutzgesetz nicht (kommt auf die Mitarbeiterzahl drauf an). Ändert aber nichts an der Tatsache, dass bei Krankheit nur nach dem Prüfungsverfahren gekündigt werden kann: wie war es in der Vergangenheit und wie ist die Zukunftsprognose.

Pimpelhuber
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obelix
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Beitrag von obelix »

Hallo Pimpelhuber,

danke für die schnelle Antwort, wird meiner Freundin bestimmt helfen... :knuddel:
Liebe Grüsse Obelix
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Rehauge
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Beitrag von Rehauge »

Huhu Obelix!!!! :wink:

Um sie zu kündigen, muß ein Kündigungsgrund vorliegen und Kinder haben zu wollen ist kein Künigungsgrund!!!

Sonst könnte ja jeder Chef der mitkriegt, das einer seiner Mitarbeiterin die Pille abgesetzt hat ihr kündigen und das geht nicht!!

Aber um streß vorzubeugen würde ich mich, an ihrer stelle morgens krank melden und dem Doc das erzählen der dann eine Krankenschein ausstellt !!!
LG Bild

5xIUI negativ
Für Betty Fans http://bettina.oyla.de/cgi-bin/hpm_homepage.cgi
Angie
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Beitrag von Angie »

Hallo!

Muss Euch leider enttäuschen. Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte und habe mein Baby nach künstlicher Befruchtung in der 20. SSW verloren. Bin nach Beendigung des Wochenbettflusses wieder arbeiten gegangen und bekam die Kündigung - ohne Angabe von Gründen. Da es sich um einen Betrieb von weniger als 5 Angestellten handelte, musste man mir keinen Kündigungsgrund nennen. Ordentlich kündigen kann ein Arbeitgeber in so einem Fall immer. Nur wenn er außerordentlich kündigt, muss zuvor abgemahnt werden und es müssen schriftliche Kündigungsgründe vorliegen. Ist ein Betrieb größer, muss grundsätzlich zuvor abgemahnt werden und es müssen Kündigungsgründe genannt werden. In so einem Fall kann natürlich eine Kinderwunschbehandlung keinesfalls als Kündigungsgrund genannt werden.

Man hat natürlich auch in meinem Fall die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen, aber in der Regel gehen die Prozesse dann so aus, dass dem Arbeitnehmer eine Abfindung je nach Betriebszugehörigkeit bezahlt wird. In meinem Fall wären das 1 1/2 Monatsgehälter gewesen. Ich fühlte mich jedoch nicht in der Lage, mich mit meinem Arbeitgeber zu streiten, war viel zu sehr enttäuscht und durch den Verlust meiner Tochter auch sehr traurig. Deshalb rate ich Euch allen: Erzählt niemandem von Eurem unerfüllten Kinderwunsch, auch keiner Kollegin. Lasst Euch krank schreiben für die Punktion, denn die wird ja i.d.R. unter Vollnarkose vorgenommen und deshalb kann der Arzt Euch krank schreiben. Bei einmaligem Ausfall wird wohl kein Arbeitgeber auf die Idee kommen, deshalb jemanden zu kündigen, bei der Aussicht auf eine Schwangerschaft jedoch schon eher!
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Mondschaf
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Registriert: 08 Dez 2002 18:05

Beitrag von Mondschaf »

Hallo,

nach allem, was ich hier gelesen habe, würde ich nie einem Vorgesetzten von der Kiwu-Behandlung erzählen. Bei manchen Leuten ist es gut gegangen, weil die Chefs Verständnis hatten (manche haben sogar ganz tolle Erfahrungen gamcht), aber wenn sie keins haben, kann man es nicht wieder rückgängig machen. Und das passiert halt leider auch. Da wär mir das Risiko entschieden zu hoch.
Sie kann sich doch krank schreiben lassen oder ihr ist übel oder so. (für einen Tag braucht man ja keine Krankschreibung - Krankschreibung von der Kiwu ist ja auch nicht so toll, wenn es neugierige Mitarbeiter gibt...)

Liebe Grüße

Mondschaf
Mit zwei Jungs geboren 2004 und 2007

„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe

„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius

*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
seehündchen
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Registriert: 10 Jul 2004 21:41

Krankschreibungen?Bitte echte Vorsicht!!!

Beitrag von seehündchen »

Hallöchen @ all!!

Sind seit einigen Tagen hier eingeloggt, aber in anderen Bereichen am talken; hab mich heute Abend mal ein wenig mehr umgesehen, bin also hier gelandet...

Versuche, die Sachen kurz & knapp zu schreiben (Soll aber keine Rechtsberatung sein!!!!).

Zuerst sei gesagt: alle haben ein Bißchen recht, aber halt nur ein Bißchen, denn Vorsicht ist bei ICSI & was wir auch immer alles für`n :baby: tun die Mutter der Porzellankiste!!

1. Nicht 5 sondern - mit Differenzen - bis zu 10 Angestellten gibt`s keinen
Kündigungsschutz!
2. Der Arbeitgeber (AG) kann grundsätzlich immer ordentlich kündigen (außer
siehe 1.) - es ist halt nur eine Frage des Preises; denn: ist die Kündigung - egal
ob gerechtfertigt oder nicht - das beiderseitige Vertrauensverhältnis ist nun
einmal zerstört...
3. Bei einer außerordentlichen (oder verhaltensbedingten) Kündigung muß
mindestens zwei Mal abgemahnt werden innerhalb eines kurzen Zeitraumes -
egal wie groß ein Betrieb ist. Und (da das Seehündchen AG ist, Tip aus der
Praxis): Kündigungsgründe nenn` ich nicht, denn es kommt - wegen
Rechtschutzversicherung & Abfindung - normalerweise immer zur
Kündigungsschutzklage - bis dahin hab ich als AG immer Zeit!
4. Eine Schwangerschaft ist natürlich kein Grund zur Kündigung. Aber: kenne
Betriebe, die Schwangere - aus welchen Gründen auch immer - kündigen,
damit auch tatsächlich vor Gericht durtchkommen (halt` ich aber nicht für
wirklich gut, denn auch AG sind Menschen)...
5. Das Recht zur Kündigungsschutzklage hat nartürlich jeder, der die Papiere
erhalten hat. Ob es zu Abfindungen kommt, kommt aber immer auf die Anwälte
& Richter an, denn das Genannte handelt sich um Daumenregeln...
6. Neuerdings kann aber die Kündigungsschutzklage seitens des AG durch ein sog.
"Freiwilliges Abfindungsangebot" von Vornherein abgelehnt werden! Das
unterzeichnet aber der Gekündigte.
7. Falsch ist aber grundsätzlich, daß man für einen Tag keine Krankschreibung
braucht; denn: wichtig ist, was der Arbeits- und/oder Tarifvertrag sagt!
In unserem angewandten Tarifvertrag muß man bereits ab 1. Krankheitstag,
bei dem meiner Frau erst ab dem vierten Tage, eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen!
8. Trotz Krankheit kann Frau / Mann gekündigt werden!! Egal ob positiver oder
negativer Prognose!!
Wir haben hier schon von Paaren gelesen, die haben (leiderleider) schon mehr
als ein Dutzend Versuche hinter sich (auch bei uns war der erste daneben).
Fakt ist: wenn jemand in den letzten zwei Jahren von seiner möglichen
Produktivitätszeit (Arbeitstage im Jahr abzgl. Urlaub) mehr als 15% krank war
(egal was!!), hat definitv schlechte Karten vor dem Gericht!

Also: Krank melden oder nicht, das ist sehr subjektiv & ein Spagat - Empfehlungen lassen sich aus der Ferne nicht abgeben, aber lieber (gerade bei denen, die schon einige Versuche hinter sich haben) mal ein paar Tage Urlaub einschieben.

Auf alle Fälle richtig ist, daß man im Betrieb mit niemanden *pfeif* darüber reden sollte!!!

*dd* an alle, die sich hier Hoffnungen machen -denn die Hoffnung stirbt echt zuletzt...
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